FDP Antrag 13.12.2017 Rhein-Nahe: Löschgruppenfahrzeug des Bundes für Rhein-Nahe

FDP Antrag 13.12.2017 Rhein-Nahe: Löschgruppenfahrzeug des Bundes für Rhein-Nahe

Sitzung des Verbandsgemeinderates am 13.12.2017
Der Verbandsgemeinderat hat auf Antrag der FDP wie folgt beschlossen:

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird gebeten, mit dem zuständigen Ministerium des Innern und für Sport die Möglichkeiten der Stationierung eines Löschgruppenfahrzeuges des Bundes für den ergänzenden Katastrophenschutz zu prüfen und dem Rat zu berichten.

Begründung

Der Bund beschafft derzeit rd. 300 Löschgruppenfahrzeuge für den ergänzenden Katastrophenschutz. In Rheinland-Pfalz sind nach einer Statistik 36 von insgesamt 47 Soll-Fahrzeugen stationiert, keines davon im Landkreis Mainz-Bingen.

Da in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in den kommenden Jahren weitere Ersatzbeschaffungen vorzunehmen sind, sollte mit dem zuständigen Ministerium des Innern und für Sport die Möglichkeiten einer Stationierung eines solchen Fahrzeuges in Rhein-Nahe geprüft werden. Die Fahrzeuge werden vom Bund finanziert, der zudem Zuschüsse für den Unterhalt der Fahrzeuge gewährt.

Mitteilung der Verwaltung im Rahmen der Umsetzung des Antrages:

Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen wendete sich gegen bilaterale Gespräche zwischen der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe und dem Innenministerium wegen Unzuständigkeit der Verbandsgemeinde. Für den Katastrophenschutz ist gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 Brand- und Katastrophenschutzgesetz der Landkreis Mainz-Bingen zuständig. Dementsprechend werden die Fahrzeuge des Bundes über das Land den Landkreisen zugeteilt. Das Verteilungsverfahren wird erst beginnen, wenn der Bund die Fahrzeuge angeschafft hat. Vor 2019 ist mit dem Beginn des Zuteilungsverfahrens nicht zu rechnen. Der Landkreis Mainz-Bingen macht sich Hoffnung auf mindestens 1 Löschgruppenfahrzeug. Über die Verteilung im Landkreis wird entsprechend den sehr guten Erfahrungen mit dem Fahrzeugkonzept des Landkreises im Feuerwehrbereich in einem konzeptbasierten transparenten Verfahren entschieden werden, in dem vor allem die Kriterien Standorteignung und Personalverfügbarkeit eine Rolle spielen werden. In dieses Verfahren werden die Wehrleitungen mit eingebunden werden.

Ergebnis aus Sicht der FDP

Auch wenn Rhein-Nahe zunächst noch keinen Anspruch geltend machen kann, so ist durch den Antrag zumindest der Kreis auf die Möglichkeiten aufmerksam gemacht worden, sich um die Stationierung eines Löschgruppenfahrzeuges des Bundes für den ergänzenden Katastrophenschutz einzusetzen.