FDP Antrag 8.12.2015 Rhein-Nahe: Ziele und Bedarfe der Touristikanbieter in Rhein-Nahe

Antrag der FDP für die Sitzung des Verbandsgemeinderates am 16.12.2015

Den Ratsmitgliedern lag der Antrag vom 08.12.2015 vor. Bürgermeister Thorn erteilte dem Antragsteller, Herrn Jörg Berres, zur näheren Erläuterung das Wort. Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, die von der FDP angeregten Aufgaben dem neuen Kommunalen Entwicklungsmanager zu übertragen. Eine Einstellung von weiteren Haushaltsmitteln ist hierzu nicht erforderlich.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Ziele und Bedarfe der Anbieter touristischer Einrichtungen und Beherbergungsbetriebe in Rhein-Nahe zu erfragen und auszuwerten. Die Erkenntnisse sollen bei der weiteren Ausgestaltung des Tourismuskonzeptes berücksichtigt werden. Die Verwaltung wird gebeten, einen Vorschlag zu unterbreiten und mit dem zuständigen Ausschuss abzustimmen. Für diese Untersuchung werden in den Haushalt 5.000 Euro eingestellt.

Begründung

Das Tourismuskonzept der VG-Rhein-Nahe sieht die Gründung einer touristischen Marketing GmbH unter Beibehaltung des Touristikvereins Rhein-Nahe vor. Während die GmbH für die überregionale Werbung zuständig und den Beitritt anderer Gebietskörperschaften offen ist, soll sich der Verein auf das Innenmarketing in der VG Rhein-Nahe konzentrieren. Zur weiteren Ausgestaltung des Tourismuskonzeptes und zur Stärkung der touristischen Infrastruktur sollten die Ziele und Bedarfe der Anbieter und Träger touristischer Betriebe hinreichend bekannt sein und in die weiteren Planungen einbezogen werden. Im Rahmen einer Erhebung sollten u.a. Angaben und Planungen zur qualitativen Verbesserung und quantitativen Ausweitungen des jeweiligen Angebotes, vollzogene oder geplante Investitionen, realisierte oder geplante Teilnahmen an Zertifizierungen, Wirksamkeit des Tourismusvereins Rhein-Nahe und die Erwartungen an ein verbessertes Touristikmarketing erfragt werden. Zur vertraulichen Erhebung der Einzeldaten sollte die Verwaltung einen externen Berater einschalten und die Erfahrungen des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA einbeziehen. Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.