FDP Antrag Rhein-Nahe 13.12.2017: Zusammenarbeit zur Sicherstellung des Datenschutzes

Sitzung des Verbandsgemeinderates am 13.12.2017
Der Verbandsgemeinderat hat auf Antrag der FDP wie folgt beschlossen:

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird gebeten, mit den benachbarten Verwaltungen die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit zur Sicherstellung der ab Mai 2018 umzusetzenden EU-Datenschutzverordnung zu prüfen und dem Rat hierüber im zweiten Quartal 2018 zu berichten.

Begründung

Der Landesdatenschutzbeauftrage (LfDI) hat im Juni 2017 Best-Practice-Empfehlungen zur Sicherstellung des Datenschutzes und zur Umsetzung der EU-Datenschutzverordnung in der Kommunalverwaltung veröffentlicht. Danach sind vom behördlichen Datenschutzbeauftragten ab Mai 2018 gegenüber den bisherigen Datenschutzbestimmungen deutlich höhere Anforderungen zu erfüllen. Dies wird in den Verwaltungen Mehraufwand zur Folge haben. Für kleinere Verwaltungen wird auch die Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit als Lösungsmöglichkeit genannt. Im Saarland gibt es zur Erfüllung dieser Aufgabe Zusammenschlüsse von mehreren Verwaltungen.

Zur Realisierung einer solchen Zusammenarbeit sollte Kontakt mit den benachbarten Verwaltungen aufgenommen und eine Unterstützung des LFDI angefragt werden.

Mitteilung der Verwaltung im Rahmen der Umsetzung des Antrages:

Die Problematik wurde bereits in der Büroleiterrunde des Landkreises Mainz-Bingen sowie Bad Kreuznach erläutert. Einzig eine Verbandsgemeinde hatte Interesse ggfls. in diesem Bereich zusammen zu arbeiten. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz führt hierzu aus, dass die Benennung externer Personen zwar rechtlich möglich ist, nutzt aber nicht den Vorteil, dass kommunale Beschäftigte die Besonderheiten der eigenen Verwaltung am besten kennen und darauf aufbauend zügig sachnahe und passgenaue Lösungen entwickeln können. Bei der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe wird z. Zt. die Stelle des Kassenleiters neu ausgeschrieben. Diese Stelle wurde zugleich mit der Stelle des Datenschutzbeauftragten verknüpft, so dass die Verbandsgemeinde dann über einen eigenen Datenschutzbeauftragten verfügen wird.